Fehlendes COC-Papier

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Christian M.

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Hallo,

letzte Woche habe ich bei unserer MB-Niederlassung meinen S204 abgeholt. Es handelt sich um einen C 250 CGI aus 2009, den ich mit junger Sterne Garantie übernommen habe.

Beim Sortieren der Unterlagen habe ich gemerkt, dass das COC-Papier fehlt, dies war mir bei der Übergabe entgangen.

Ich habe den Verkäufer gebeten, mir dieses Papier zu beschaffen, bekam daraufhin jedoch die Information, dass solch ein Papier für mein Fahrzeug nicht bestellbar sei?!?!

Der Wagen war ca. 16 Monate auf Daimler in Sindelfingen zugelassen, und wurde lt. Ausstattungsliste als Praxistest-Fahrzeug und manuell termingesteuertes Fahrzeug produziert.

Ist das sowas wie eine Nullserie? Darf so etwas überhaupt in den Verkauf und warum kann kein COC-Papier erstellt werden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch meine Fragen beantworten kann.

Besten Dank vorab dafür.
 
Hallo,

letzte Woche habe ich bei unserer MB-Niederlassung meinen S204 abgeholt. Es handelt sich um einen C 250 CGI aus 2009, den ich mit junger Sterne Garantie übernommen habe.

Beim Sortieren der Unterlagen habe ich gemerkt, dass das COC-Papier fehlt, dies war mir bei der Übergabe entgangen.

Ich habe den Verkäufer gebeten, mir dieses Papier zu beschaffen, bekam daraufhin jedoch die Information, dass solch ein Papier für mein Fahrzeug nicht bestellbar sei?!?!

Der Wagen war ca. 16 Monate auf Daimler in Sindelfingen zugelassen, und wurde lt. Ausstattungsliste als Praxistest-Fahrzeug und manuell termingesteuertes Fahrzeug produziert.

Ist das sowas wie eine Nullserie? Darf so etwas überhaupt in den Verkauf und warum kann kein COC-Papier erstellt werden?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand von Euch meine Fragen beantworten kann.

Besten Dank vorab dafür.

....das COC Papier wird eigentlich nur bei Erwerb eines Neuwagens welches aus einem anderen EU-Land kommt ausgestellt.Bei Kauf eines Neuwagens innerhalb der EU wird das COC Papier nur auf Verlangen ausgestellt.Fehlt das COC Papier bei Gebrauchtwagen das eine EU Betriebserlaubnis hat kann diese eigentlich nicht mehr erlangt werden.
Hoffe ich hab das noch richtig in Erinnerung.
Gruß
 
Hallo,

alle Neufahrzeuge, die ich bisher übernommen habe, hatten das Papier in der gelben Mappe standardmässig dabei. Keines dieser Fahrzeuge kam aus dem Ausland.

Der Verkäufer hat mir übrigens auch mitgeteilt, dass das Papier immer dazugehört (Code 985 - COC-Papier u. Zulassungsbescheinigung Teil II), nur warum das bei meinem Auto nicht so ist, kann er mir nicht sagen. :mad:
 
das COC Papier wird eigentlich nur bei Erwerb eines Neuwagens welches aus einem anderen EU-Land kommt ausgestellt.

Der Lappen in der gelben Mappe gehoert zu den Fahrzeug-Papieren und ist Grundlage fuer die Erteilung des Fahrzeugbriefs (oder der Zulassungsbescheiningung Teil 1) ... wird aber bei der Zulassung eines deutschen Fzgs im Ausland oft eingezogen und muss somit gelegentlich nachbestellt werden.

Ich hab noch kein Auto - egal von welchem Hersteller - nach BJ 96 gesehen (alle waren gebraucht), bei dem das Ding nicht sowieso dabei war.

Sollte es das COC fuer die Kiste nicht geben, wuerd' ich dem Haendler den dubiosen Gurkenhobel postwendend wieder auf den Hof stellen - den wirst Du naemlich nicht so einfach wieder los.

"Praxistest" klingt uebrigens eher nach Langzeittest in einer Zeitungsredaktion, die ein handverlesenes Auto zum Testen bekommen haben. Was ist das denn fuer'n Code F019, P019 oder P016?

Ciao,
Carsten
 
Hallo Carsten,

die Beschreibung enthält die Codes

003 MANUELL TERMINGESTEUERTES FAHRZEUG
016 PRAXISTEST INLAND/EXPORT
019 PRAXISTESTFZGE., VORFUEHR-FZGE.(KUNDENFAEH. FZGE.)
103 STEUERUNG PRODUKTIONSTEST 3

es fehlt jedoch

985 COC-Papier u. Zulassungsbescheinigung Teil II

dafür ist der Zusatz enthalten

Konformitätserklärung 2007/46/EG erstellt, 27.07.2010

dies jedoch erst 10 Monate nach der im Fzg.-Brief vermerkten Erstzulassung (02.09.2009). 14 Tage später, am 13.08.2010 wurde der Wagen dann auf Daimler zugelassen.

In der Niederlassung will/kann man mir nicht sagen, auf wen das Fahrzeug von September 09 bis August 10 zugelassen war.

Zur Erklärung: Im Brief steht unter Erstzulassung 02.09.2009, Anzahl Vorhalter: 0, die Zulassung auf den vermeintlich ersten Halter Daimler AG erfolgte jedoch erst am 13.08.2010. Dies bedeutet doch eigentlich, dass es vor dieser Zulassung auf Daimler bereits eine andere Zulassung gegeben haben muss, wozu aber dann die 0 bei Vorhalter nicht passt.

Diese Unstimmigkeit ist mir jedoch erst aufgefallen, als ich das fehlende COC bemerkt habe und dann die Unterlagen genauer geprüft habe. Vorher bin ich davon ausgegangen dass bei Daimler alles mit rechten Dingen zugeht. So kenne ich das zumindest seit 17 Jahren und mehreren Fahrzeugen der Marke.

Vor dem Kauf habe ich gefragt, ob es sich bei dem Wagen um ein Vorserienfahrzeug handelt, da ich wusste, dass es einer der ersten 250 CGI ist. Dies hat man in der Niederlassung ausdrücklich verneint. Inzwischen bin ich mir da nicht mehr so sicher, zumal mir auch die Ziffer 2.2 im Fahrzeugschein etwas komisch vorkommt. Die lautet BIK0000-. Haben die Ziffern hinter den Buchstaben nicht etwas mit der Serie zu tun?

Zudem ist das Datum der EG-Typ-Genehmigung lt. Fzg-Brief der 05.11.2009, also zwei Monate nach der Erstzulassung. Möglicherweise ist das der Grund für das fehlende COC, aber eventuell auch ein weiterer Hinweis auf ein Vorserienfahrzeug.

Oh Mann, da kaufst Du ein Auto einer Premiummarke in der Niederlassung und musst Dich dann mit so einer Mauschelei rumärgern. Was soll ich denn davon halten?!?

Die Rückgabe habe ich übrigens bereits angekündigt, wenn ich nicht schnellstens vollständige Aufklärung und alle Unterlagen erhalte.
 
Zur Erklärung: Im Brief steht unter Erstzulassung 02.09.2009, Anzahl Vorhalter: 0, die Zulassung auf den vermeintlich ersten Halter Daimler AG erfolgte jedoch erst am 13.08.2010. Dies bedeutet doch eigentlich, dass es vor dieser Zulassung auf Daimler bereits eine andere Zulassung gegeben haben muss, wozu aber dann die 0 bei Vorhalter nicht passt.

Doch - passt: Das Fahrzeug hat einen neuen Brief bzw. eine neue Zulassungbekommen ... was oder wer oder wie viele auch immer im ersten Brief (2-9-09 bis 13-8-10) drin standen. Auf DIESEM Brief ist Daimler der erste Halter.

Ciao,
Carsten
 
Ich kann mir nicht helfen.
Ein Fahrzeug was als Versuchsträger genutzt wurde wäre nichts für mich.

Da würde ich Nägel mit Köpfen machen, ganz klar.

Hinweis : Mein GLK lief ordnungsgemäß im der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen bei der Mercedes Bank Berlin.

Ohne COC Papier hätte ich ihn nicht genommen.
 
so sehe ich das ja auch, leider habe ich erst nach der Übernahme das Fehlen des COC bemerkt.

Es sieht aber im Moment auch stark nach einer Rückkgabe aus.

Carsten: das passt eben nicht. Im Brief steht:

Daimler als vermeintlich 1. Halter, Vorhalter 0

dann ein Käufer des Werkswagens als 2. Halter, Vorhalter 1,

im neu erstellten Brief bin ich als 3. Halter eingetragen, Vorhalter 2

Genau dafür gibt es das Feld Vorhalter ja, damit nach mehreren Briefwechseln nachvollziehbar bleibt, wieviele Halter es gab. Diese Zahl bezieht sich auf die Fahrzeughistorie, nicht auf den gerade aktuellen Brief.

Bei meinem Wagen ist es aber so, dass das Fahrzeug lt. Brief vor dem 1. Halter schon 11 Monate zugelassen war! Auf den 0. Vorhalter :eek:

Wie auch immer. Inzwischen scheint mir klar, dass es sich um ein Vorserienfahrzeug handeln MUSS und darauf habe ich wirklich keine Lust.
 
Bei meinem Wagen ist es aber so, dass das Fahrzeug lt. Brief vor dem 1. Halter schon 11 Monate zugelassen war! Auf den 0. Vorhalter :eek:

Ja - eben. Es gab eine Zulassung vor der jetzigen ... gleiches wuerde z.B. auch in Deinem jetzigen Brief stehen, wenn das Auto z.B. im Ausland schon auf 7 bis 12 andere Halter zugelassen gewesen waere.

Aus der ALTEN Zulassung wird nur die Erstzulassung uebernommen, nicht aber die Zahl der vorherigen Halter.

Die Frage ist, wieso diese erste Zulassung erloschen ist und der wer der Halter war: "DB Fahrzeugversuch - Abteilung fuer mechanische Ueberbeanspruchung und irreversible Zerstoerung" wuerde mich z.B. sehr stutzig machen.

Carsten
 
Aus der ALTEN Zulassung wird nur die Erstzulassung uebernommen, nicht aber die Zahl der vorherigen Halter.

Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Ich habe letzte Woche bei der Zulassung auf meinen Namen einen neue Zulassungsbescheinigung Teil II erhalten, da die alte Bescheinigung voll war (Daimler und der letzte Halter). Auf meiner "neuen" Bescheinigung steht die Erstzulassung (02.09.09), logischerweise meine Daten als aktueller Halter und im Feld Vorhalter steht 2. Ist ja gem. der Soll-Historie auch richtig.

Auf der vorigen ZB II sind diese beiden Halter eingetragen, aber eine 0 bei Vorhalter, obwohl mit entsprechender Nummer vermerkt ist, dass es vorher bereits eine weitere ZB II gab und das Fahrzeug ja auch bereits 11 Monate zugelassen war.

Die Anzahl der Halter wird immer aus der vorhergehenden ZB II übernommen, 0 steht da eigentlich nur bei der tatsächlichen Erstzulassung.

Vor ein paar Jahren hatte meine Frau übrigens einen Opel Astra, der aus der Schweiz eingeführt war und dort einen Vorbesitzer hatte. Da stand dann nach Zulassung auf uns in der neuen ZB II unter Vorhalter "-". Die Dame auf der Zulassungsstelle sagte mir, dass sie die Schweizer Daten nicht überprüfen kann und daher keine Zahl eintragen darf.
 
Wer der vorige Halter war, ist vermutlich auch nicht mehr relevant. Diese Art von Ärger brauche ich eigentlich nicht, wenn ich mir einen neuen (wenn auch gebrauchten) Wagen kaufe. Ich möchte mich freuen über meine neue Errungenschaft, was bei diesem Teil mitnichten möglich ist. Daher muss ich wohl an anderer Stelle noch mal zuschlagen, nachdem der Testwagen, oder was auch immer er war, weg ist.
 
Richtige und nachvollziehbare Entscheidung.
Besser ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Du kannst davon ausgehen das Du Dich sonst in Zukunft ärgern oder zumindest unwohl fühlen würdest.
 
Ich glaube, wir reden aneinander vorbei.

Ja -tun wir. Du meinst bei "Zulassung" die ZB Teil II. Ich meine die Zulassung/Betriebserlaubnis zum Strassenverkehr:

Das Fahrzeug ist irgendwann einmal in dem besagten Zeitraum in 2009 sowohl zugelassen als auch anschliessend ENDGUELTIG STILLGELEGT worden - z.h. die damalige ZB-II ist final entwertet worden (Ecke ab) und die Historie ging somit verloren. Ersatzweise kam das Auto aus dem Ausland - gleicher Effekt ... Historie weg.

Danach erfolgte eine neue Inverkehrbringung (daher auch die neue Konfimitaetserklaerung ... das ist kein COC, sondern nur eine Bestaetigung des Herstellers, dass es sich um ein Fahrzeug handelt, das identisch ist mit einer bestehenden EG-Typzulassung) mit der jetzigen Zulassungsbescheinigung und der dann bekannten Historie ueber Halter etc. - und die Historie ist durch die VORUEBERGEHENDE Stilllegungen bzw Ummeldungen noch bekannt, weil die ZB-II eben NICHT entwertet wird.

Nun logischer?

Carsten
 
Hallo Carsten,

ja, jetzt weiss ich was Du meinst und jetzt ist mir auch klar, wie das funktionieren kann.

Schade nur, dass mir das bei Daimler keiner sagen kann.

Nun ja, wie Rollo schon sagte: Lieber ein Ende mit Schrecken...

Ich werde berichten, wie es ausgeht.

Danke für die hilfreichen Infos.
 
Hallo zusammen,

wie angekündigt, hier zum Abschluss des Themas noch der Ausgang der ganzen Geschichte.

Der Wagen ging am 22.06. nach genau einer Woche wieder zurück in die Niederlassung. Die Rückabwicklung wurde freundlich und korrekt bestätigt. Zwischenzeitlich wurde das Auto abgemeldet, das Geld ist wieder auf meinem Konto und der Verkäufer in der Niederlassung möchte sich um ein adäquates Folgefahrzeug kümmern - aus der Serie mit vollständigen Papieren:)
 
... is' aber schon 'n echt steiler Pass, dass Dir eine Niederlassung, ohne vor Scham knallrot zu werden, ein Fahrzeug mit nicht-durchgaengiger Historie und unvollstaendigen Papieren angedreht hat.

Da passt nicht mal mehr 'n Playboy zwischen das Geschaeftsgebaren der Niederlassung und Oleg Kalaschnikov's Kiesplatz-Faehnchengirlanden-Gebraucht-Unfallwagenwagen-Teppichhandel mit angeschlossenem Ostblockbordell.

Mann-o-mann ... sic transit gloria mundi.

Carsten
 
Hallo,

Es ist tatsächlich so, dass nicht für jedes Fahrzeug ein COC-Papier ausgestellt oder nachträglich beschafft werden kann. Das COC-Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden EU-Vorschriften zum Zeitpunkt der Produktion entspricht. Es ist besonders wichtig bei der Zulassung in einem anderen EU-Land als dem, in dem das Fahrzeug ursprünglich verkauft wurde.

Warum könnte für dein Fahrzeug kein COC-Papier verfügbar sein?
Praxistest-Fahrzeug / Manuell termingesteuertes Fahrzeug: Wenn dein Fahrzeug, wie du erwähnt hast, als Praxistest-Fahrzeug oder manuell termingesteuertes Fahrzeug produziert wurde, könnte es sein, dass es in einer Art Vorserie oder für interne Testzwecke hergestellt wurde. Solche Fahrzeuge entsprechen möglicherweise nicht in allen Punkten den Standard-Spezifikationen, die für die Serienproduktion gelten, oder sie wurden mit spezifischen Anpassungen versehen, die außerhalb der normalen Produktionsprozesse liegen.

Nullserie: Fahrzeuge aus einer sogenannten Nullserie werden oft vor der eigentlichen Serienproduktion gefertigt, um Produktionsprozesse zu testen oder für interne Evaluierungen. Sie können von den späteren Serienmodellen in verschiedenen technischen Details abweichen.

Zulassungs- und Verkaufsbestimmungen: Obwohl es ungewöhnlich erscheint, dass solche Fahrzeuge an Endkunden verkauft werden, kommt es vor. Die Zulassung zum Verkehr kann unter bestimmten Bedingungen erfolgen, jedoch kann die Ausstellung eines COC-Dokuments problematisch sein, wenn das Fahrzeug nicht den Standard-Spezifikationen entspricht.

Was kannst du tun?
Weitere Klärung mit Mercedes-Benz: Es wäre ratsam, noch einmal direkt bei Mercedes-Benz nachzuhaken, eventuell auf einer höheren Ebene oder über die Kundenbetreuung. Erkläre deine Situation und bitte um eine detaillierte Erklärung, warum für dein spezielles Fahrzeug kein COC-Papier ausgestellt werden kann.

TÜV oder DEKRA: Eine weitere Möglichkeit wäre, sich an den TÜV oder die DEKRA zu wenden, um zu erfahren, ob und wie eine Einzelabnahme deines Fahrzeugs möglich wäre. Hierbei könnten spezifische Eintragungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, die das Fahrzeug trotzdem für den Straßenverkehr qualifizieren.

Rechtlicher Beistand: Solltest du den Eindruck haben, dass die Verkaufsbedingungen nicht eindeutig waren oder dir wichtige Informationen vorenthalten wurden, könnte auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
 
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