Hallo Langsamfahrer,
grundsätzlich ist die Ausführung richtig, jedoch musst Du noch zwischen dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken und der einfachen Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken unterscheiden.
Die Privatbank Reithinger in Singen, um dem „Kind“ einen Namen zu geben, gehört nur der EU mäßig vorgeschrieben Absicherung durch den Entschädigungseinrichtung deutscher Banken an. Zudem ist das Institut nicht „pleite“, sondern wurde von der BaFin geschlossen, welche vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen den Inhaber Thannhuber wegen "finanzieller Auszehrung der Bank" geklagt hatte. (Aktenzeichen 1 G 1738 / 06)
Prinzipiell bestehen für den Anleger also nur Verluste auf Geldeinlagen bei dem Bankhaus Reithinger selbst, welche die von Dir genannte Höhe von EUR 20.000.—übersteigen, nicht jedoch auf Depots, welche der Kunde unterhält. Persönlich verstehe ich Guthaben in dieser Höhe sowieso nicht, da es hier deutlich bessere Anlagemöglichkeiten gibt.
Die Problematik von emittierten Anleihen des Bankhauses lasse ich hier außer acht, da sie, wenn sie subordinated sind, entsprechend eine höhere Rendite aufweisen.
In der Geschichte positiv ist meines Wissens die Sparkasse Singen-Radolfzell aufgefallen, welche den Betroffenen schnell Überbrückungskredite gewährt hat.