B
Bodenseepferd
Guest
Letzten Sonntag hatte ich mit meinem 250 Turbodiesel, W124, eine böse Überraschung. Beim Anlassen hörte ich extrem hartes Nageln und hatte Weißrauch, der immer stärker wurde. Nach wenigen km schwankte der Öldruck und ich ließ das Fahrzeug in die DB-Werkstatt schleppen. Man tippte auf eine defekte ZK-Dichtung.
Leider stellte sich heraus, daß der Zylinderkopf tiefe Korrosionsmarken in der Nähe der Kühlwasseraustritte hatte (sah aus, wie mit Salzsäure ausgewaschen). Außerdem war die ZK-Dichtung war kaputt und einzelne Schaufeln des Turboladers beschädigt. Eine gezogene Kühlwasserprobe war braun und mit Festkörperpartikeln verunreinigt.
Der Motor ist damit komplett hinüber.
Vor knapp einem Jahr ließ ich in einer freien Meisterwerkstatt das komplette Kühlwasser tauschen. Auf Nachfrage bestätigte man mir, daß man nur für Alu- und Gußköpfe geeignetes Kühlmittel verwende.
Die DC-Meister sowie ein Dekra-Gutachter wollten jedoch die Verwendung eines falschen Kühlmittels nicht ausschließen. Evtl. hat man auch rote Kühlflüssigkeit eingefüllt, ohne die vorherige blaue Befüllung (Original MB) komplett abzulassen (daher die braune Farbe?).
Läßt sich hiermit ein Schadensersatzprozeß gegen die freie Werkstatt führen?
Wer hat hier Erfahrungen?
Kann bei einer Laufleistung von gerade mal 240.000km ohne jegliche Probleme ein solcher Schaden auftreten (ohne daß unsachgemäßes Kühlmittel da nachgeholfen hat)?
Leider stellte sich heraus, daß der Zylinderkopf tiefe Korrosionsmarken in der Nähe der Kühlwasseraustritte hatte (sah aus, wie mit Salzsäure ausgewaschen). Außerdem war die ZK-Dichtung war kaputt und einzelne Schaufeln des Turboladers beschädigt. Eine gezogene Kühlwasserprobe war braun und mit Festkörperpartikeln verunreinigt.
Der Motor ist damit komplett hinüber.
Vor knapp einem Jahr ließ ich in einer freien Meisterwerkstatt das komplette Kühlwasser tauschen. Auf Nachfrage bestätigte man mir, daß man nur für Alu- und Gußköpfe geeignetes Kühlmittel verwende.
Die DC-Meister sowie ein Dekra-Gutachter wollten jedoch die Verwendung eines falschen Kühlmittels nicht ausschließen. Evtl. hat man auch rote Kühlflüssigkeit eingefüllt, ohne die vorherige blaue Befüllung (Original MB) komplett abzulassen (daher die braune Farbe?).
Läßt sich hiermit ein Schadensersatzprozeß gegen die freie Werkstatt führen?
Wer hat hier Erfahrungen?
Kann bei einer Laufleistung von gerade mal 240.000km ohne jegliche Probleme ein solcher Schaden auftreten (ohne daß unsachgemäßes Kühlmittel da nachgeholfen hat)?