Das ist natürlich eine schwierige, in zwei Stufen zu klärende Frage.
Zuerst geht es darum, was das Geräusch verursacht. Diese Frage kann natürlich kein Jurist beantworten, schon gar nicht am Telefon. Hierfür wirst Du einen Sachverständigen benötigen, wobei ich aufgrund Deiner Schilderungen Zweifel habe, ob er es ohne weiteres feststellen kann. Es wurde ja schon sehr viel nachgeschaut.
Wenn die Ursache des Geräuschs fest steht, muß geklärt werden, ob der "Fehler" ein Sachmangel ist, der bereits bei Übergabe vorlag. Nur dann haftet der Verkäufer. Hat der "Fehler" seine Ursache in üblichem Verschleiß oder einem unvorhergesehenen Ereignis (bsp. hartes Überfahren eines Randsteins o.Ä.), ist der Verkäufer hierfür nicht verantwortlich.
Nach 6 Monaten ändert sich nur die Beweislast, das heisst, Du mußt beweisen, dass der Fehler bereits bei Übergabe vorlag.
Was genau der "Fehler" ist, muss aber so oder so feststehen. Bei einem Gebrauchtwagen mit diesem Alter reicht das bloße Klappern wohl nicht aus, um einen Sachmangel zu begründen.
Natürlich stört so ein Geräusch. Keine Frage! Aber wenn es nur ein Klappern ohne weitere Beeinträchtigung ist, kann es gut sein, dass die Juristen zu dem Ergebnis kommen, dass es zu einem dem Alter und der Laufleistung des Gebrauchtwagens entsprechenden Zustand gehört und daher keinen Sachmangel darstellt.
Ohne Rechtsschutz würde ich daher von einer rechtlichen Aufarbeitung und einem teuren Sachverständigengutachten abraten.