Nochmal: Tagfahrlicht

Diskutiere Nochmal: Tagfahrlicht im Forum C-Klasse, CLC & 190er im Bereich Mercedes-Benz - nun langsam denke ich nach, mir eine art tagfahrlicht nachzurüsten. die volle lichtanlage eínzuschalten wäre zwar das einfachste, doch tut es mir...
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Hallo,
sehe ich auch so,
... und sollte aber mindestens 50€ kosten....
Nicht ohne Grund steht sinngemäß in der STVO, daß das Abblendlicht bei ungenügenden Sichtverhältnisse einzuschalten ist. Trifft ja auch für die Fahrer zu, die wie Christbäume rumfahren: alles Licht inkl. Nebellampen an. (bei normalen Wetterverhältnissen)
Gruß!
Peer
 
Das Fahren mit Abblendlicht am Tage ist nicht verboten, das Fahren mit Nebelscheinwerfern schon.
 
Servus in die Runde,

ok, ich habe verstanden, fahren mit Nebelscheinwerfern ist verboten und kostet mindestens 5.-Euro Strafe. Der Beweggrund, warum ich kein Abblendlicht einschalte ist schlichtweg und ergreifend die Angst, meine Xenonbrenner zu ruinieren, weil ich eh nur Kurzstrecken fahre. Selbst habe ich zwar noch keinen Brennerersatz benötigt (5Jahre und 100000km) , aber irgendwie ................. man(n) spart wahrscheinlich an der falschen Stelle. Zumindest im Parkhaus sollte es für die 5 Minuten bis zum Standplatz genügen, nur die Nebler einzuschalten.
 
Hallo,

Das Fahren mit Abblendlicht am Tage ist nicht verboten, das Fahren mit Nebelscheinwerfern schon.

1. Ich kenne das Abblendlicht nur als Fahrlicht.
2. Auch tagsüber darf natürlich bei entsprechender Sichtbehinderung mit Nebel-Zusatzscheinwerfern gefahren werden.
(Entsprecehnde Sichtbehinderung heißt: Nebel, Schneefall oder auch starker Regen.)

Gruß Blacky
 
stimmt, die StVZO "§17 Beleuchtung" sagt dazu:
...
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
...
aber direkt danach kommt noch folgender Satz:
...Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
...
also bei schlechter Witterung darf mit Standlicht plus Nebelscheinwerfer gefahren werden :p Sind die Witterungsverhältnisse gut, dann sind die Nebelscheinwerfer nicht zulässig, der Rest ergibt sich von selbst.

An einer anderen Stelle in der StVZO (§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten) steht noch folgendes:
(1)
...
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
...
Ich denke bei Mercedes sind das weniger als 40 cm, vom Nebelscheinwerfer bis zum äusseren FZ-Rand, gell? Sonst würde Mercedes ja gegen die StVZO verstossen.

Gruß

Robert
 
Thema?

@all

Bitte zurück zum eigentlichen Thema ... ;)


Gut Nacht,
 
In der Tiefgarage oder im Parkhaus nutzt dir das Tagfahrlich auch nichts. Außerdem ist dann dein Heck komplett unbeleuchtet. Da fährt man mit Abblendlicht.
Für die Kosten der TFL-Nachrüstung kannst du dir einige Xenonbrenner kaufen.

Gruß,
Stephan
 
die nolden-lampen gefallen mir ganz gut. ich habe nur noch keinen geeigneten einbauort gefunden. sollte ja auch gut aussehen, und nicht der stvzo widersprechen...
viele möglichkeiten gibt es ja nicht. entweder direkt in den stossfänger oder unten neben die nebellampen. aber da sieht's schon wieder gebastelt aus...
 
@he2lmuth
In Österreich ist die Verwendung fest eingebauter NSW's als TFL erlaubt. :oh_yeah: :oh_yeah:

Während der Zeit der Tagfahrlichpflicht bin ich in Ermangelung eines solchen tagsüber so gefahren. :coolio3:
Gott sei dank ist dieser Unsinn mittlerweile wieder beendet.
:oh_yeah:
@hfummler

Wenn sich ein geschickter Karosseriespengler damit beschäftigt, könnte es ja durchaus eine ansprechende (und gesetzeskonforme) Lösung geben - wird dann halt auch etwas teuer.
 
newC schrieb:
@he2lmuth
In Österreich ist die Verwendung fest eingebauter NSW's als TFL erlaubt. :oh_yeah: :oh_yeah:

Während der Zeit der Tagfahrlichpflicht bin ich in Ermangelung eines solchen tagsüber so gefahren. :coolio3:
Gott sei dank ist dieser Unsinn mittlerweile wieder beendet.


Ja, ich weiß...
Die einfachste Lösung wäre das gedimmte Fernlicht, ist so in den USA gelöst, geht prima.
Die Dimmung mag bei 50% liegen...
Ich glaube Audi hat hierzulande auch so etwas gemacht...
Hellmuth grüßt ;)
 
Nein, bestimmte Leuchteneinheiten für zwei verschiedene Verwendungsbereich zu verwenden ist nicht erlaubt, d.h. ein Fernscheinwerfer darf nicht zusätzlich die Funktion eines Tagfahrlicht-Scheinwerfers erfüllen. Audi macht das nur bei Fahrzeugen die Bi-Xenon haben. Allerdings, da hast du recht, sind im Prinzip, Scheinwerfer mit einer Widerstandsleitung eingebaut.

So habe ich es mir von einem Audi-Mechaniker sagen lassen.

Grüße
Holger
 
Ist die Tagfahrlichtpflicht in Österreich tatsächlich wieder vom Tisch ?

Ich habe dazu noch nichts offizielles gehört.

Oder ist es lediglich straffrei, wenn man sich nicht daran hält...?
 
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Thema: Nochmal: Tagfahrlicht

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