Rostproblematik in Baureihe 210 (E-Klasse)

Diskutiere Rostproblematik in Baureihe 210 (E-Klasse) im Forum E-Klasse & CLS Forum im Bereich Mercedes-Benz - Rost an E-Klasse Rost an E-Klasse, Teil 2: Noch mal kurz zur Erinnerung: Nach den Rostmeldungen über die E-Klasse hatte ich ebenfalls...
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Die sichtbaren Bereiche des Unterbodens habe ich nach intensiver Reinigung mehrmals mit Zinkspray und dann mit Hammerite-Rostschutzfarbe versehen, dann mit einer Metallic-blauen Lackschicht versehen. jetzt kommt jährlich noch eine Farbloslack drüber.

In den Radläufen anstatt der Metalliclackschicht die Kombination aus Fluidfilm und Terroson 400 HV.

Bei der jährlichen farbloslackierung wird der Unterboden genau inspiziert. Bis jetzt kein Rost.

Gruß
Horst

Das Auto wird diese Jahr 10 Jahre alt.


Heute wurde er wieder mal nachbehandelt-

Die Verkleidungen vorne -Motor-Integral träger- Getriebe- abgenommen.

Sah gut aus, trtzdem eien Schicht Hohlraumversiegelung afgetragen.

Also ein bißchen Aufwand- aber nach 10 Jahren rostfrei.
 

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Das Auto wird diese Jahr 10 Jahre alt. Also ein bißchen Aufwand- aber nach 10 Jahren rostfrei.

Leicht untertrieben. Wenn Du den nur im Sommer bei 30 Grad im Schatten und null Prozent Luftfeuchtigkeit fährst ... Was willst Du da erwarten?

Der überlebt Dich dann. Hohe Anerkennung für Deine Liebe zum Stern.

Nur, einen Winter im Salz und Du kannst Ihn mit der Kehrschaufel entsorgen.

Sinnlose Liebesmühe. Die Dinger werden nach Polen und überall hin entsorgt weil Daimler es auf dem deutschen Markt als stark rufschädigend erachtet.

Wenn meiner so weiterrostet, dann gehe ich mal mit dieser Farbe hier drüber, um das Farbbild wieder stimmig zu machen:

Dann gibt es eben einen Rat-W210

http://blogsimages.skynet.be/images/002/716/238_edc5b89ec77c68ab56ade7f9297d648a.jpg
 
Aber dann mit "Das Beste oder nichts" zu werben ist so eine bodenlose Frechheit ....

Warum? Der Spruch stimmt doch. Sie bekommen von Dir das Beste (Dein Geld) und geben Dir nichts (keine Qualität und keine Kulanz).

:hunter:

Aber mal im Ernst: Der W210 ist für den Konzern Vergangenheit. Manche Mitarbeiter werden sicher gar nicht mal wissen, was dieses Typenkürzel intern bedeutete und welchen Ärger er seinen Besitzern verursachte.

Heutzutage definiert man sich über Lifestyle, Design, BlueTec und die "Internen" fahren eben die Autos gerade mal solange, bis der erste Kundendienst fällig ist.

Wir mit dem W210 Rost sind doch echt retro und eine Minderheit.
 
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Nur, einen Winter im Salz und Du kannst Ihn mit der Kehrschaufel entsorgen.




Wenn meiner so weiterrostet, dann gehe ich mal mit dieser Farbe hier drüber, um das Farbbild wieder stimmig zu machen:

Dann gibt es eben einen Rat-W210

http://blogsimages.skynet.be/images/002/716/238_edc5b89ec77c68ab56ade7f9297d648a.jpg



Zitat:
"Und weil wir das Auto mit der gleichen Begeisterung weiterentwickelten, mit der Gottlieb Daimler und Carl Benz es im letzten Jahrhundert erfunden haben, wurde dieser Stern auf der ganzen Welt zum Symbol für technischen Fortschritt und Quallität"

Mercedes Druckschrift VP/KW 6701.00-08/0897 1997


Gibt es hier etwa eine Diskrepanz ???

Aber es ist ein Zitat aus dem letzten Jahrhundert.

Ich war jetzt lange nicht im Forum, aber ich freue mich, lieber RainMan, daß du auch noch deinen W210 fährst.

Du hat ja, soweit ich mich erinnere auch einiges zum Werterhalt deines Fahrzeuges getan.

Mfg
Horst
 
Ich war jetzt lange nicht im Forum, aber ich freue mich, lieber RainMan, daß du auch noch deinen W210 fährst.Du hat ja, soweit ich mich erinnere auch einiges zum Werterhalt deines Fahrzeuges getan.

Ja, aber mit zweifelhaften Erfolg. Siehe Bild. Das war die Behandlung mit dem von uns damals hochgelobten Fluidfilm. Das Zeugs ist Müll. Da es nicht kriecht und vom Rost unterwandert wird.

http://www.db-forum.de/forum/attachment.php?attachmentid=5712&stc=1&d=1306580300

Technisch ist der W210 ein Totalschaden, da ich ja zusätzlich den Brummer im Getriebe habe und es keinen Sinn macht, den an einen Kunden zu verkaufen.

Der würde wie ein Bumerang mit Rechtsanwaltschreiben wieder zurückkommen. Also heisst es weiterfahren, bis dass der Rost uns scheidet.
 

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Warum? Der Spruch stimmt doch. Sie bekommen von Dir das Beste (Dein Geld) und geben Dir nichts (keine Qualität und keine Kulanz).

Ich habe die Karre reparieren lassen, von einem "Freien", nur noch nicht die Heckklappe, da warte ich auf ein Schnäppchen bei ebay. Und der Hersteller wird eine Klage einfangen. Viel Hoffnung habe ich zwar nicht, aber ich werde nicht kampflos untergehen ....

mfg jbhr
 
Hierzu Gerichtsurteil

Und der Hersteller wird eine Klage einfangen. Viel Hoffnung habe ich zwar nicht, aber ich werde nicht kampflos untergehen ....




mfg jbhr




Zitat: Hamburger Abendblatt vom 13. Dezember 2007, 00:00 Uhr:


URTEIL: BGH BILLIGT UMSTRITTENE KLAUSEL


Auto durchgerostet - Hersteller haftet nicht



Daimler und Co. dürfen Kunden bei freiwilliger Garantie an Vertragswerkstätten binden.


KARLSRUHE/HAMBURG. Autobauer dürfen ihre Kunden durch großzügige Garantieversprechen an ihre Vertragswerkstätten binden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) war es rechtmäßig, dass die Firma Daimler Ansprüche aus einer 30-Jahres-Garantie gegen Durchrosten für Mercedes-Autos von regelmäßigen Wartungen in Daimler-Werkstätten abhängig macht (Az: VIII 187/06 vom 12. Dezember 2007).

Damit wiesen die Karlsruher Richter die Klage eines Autobesitzers ab, der im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft und knapp ein Jahr später Rost an der Heckklappe entdeckt hatte. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 2000 Euro wollte er nun von Daimler ersetzt haben. Diese Forderung wies der Konzern zurück. Er gewährt zwar für alle seit dem 24. Oktober 1998 ausgelieferten Wagen der Marke Mercedes eine 30 Jahre lang gültige "mobilo-life-Garantie" gegen Durchrostung von innen nach außen. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Wagen ab dem fünften Jahr nach Auslieferung alle zwei Jahre in einer Mercedes-Benz-Werkstatt gewartet wurde. An diese Vorgabe hatte sich der Kläger jedoch nicht gehalten.

In seiner Rechtsauffassung hatte ihn zunächst das Landgericht Braunschweig bestätigt. Die dortigen Richter sahen die Einschränkung der Garantie als unwirksam an, weil der Autokäufer dadurch unangemessen benachteiligt werde.

Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. Schließlich werde dem Autobesitzer selbst die Entscheidung überlassen, "ob und ab wann er - etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs - von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen (preisgünstigeren) Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten.

Bei etlichen anderen Herstellern sind die Garantiezeiträume kürzer, dafür aber nicht mit einer entsprechenden Einschränkung versehen. So gewährt etwa Volkswagen eine Garantie von zwölf Jahren gegen Durchrosten. "Voraussetzung ist, dass die für das Auto vorgesehenen Wartungsintervalle alle vollständig eingehalten werden", sagte ein Firmensprecher dem Abendblatt. "Eine Klausel, wonach dies in einer Vertragswerkstatt geschehen muss, gibt es nicht. Es muss nur ein Fachbetrieb sein."

Bei Opel beträgt die Gewährleistungsdauer gegen Durchrostung ebenfalls zwölf Jahre. "Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Inspektionsscheckheft warten und alle nötigen Inspektionen durchführen", hieß es von dem Unternehmen. Ford übernimmt je nach Fahrzeug zwischen sechs und zwölf Jahren eine entsprechende Garantie, allerdings muss jährlich eine Korrosionsschutz-Kontrolle durchgeführt werden.

Beim ADAC und beim Auto Club Europa (ACE) stieß die Entscheidung des BGH auf Kritik. "Das Urteil trägt zur Verwirrung bei", sagte ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner der Nachrichtenagentur dpa. Bei der normalen, zwei- bis dreijährigen Neuwagengarantie dürften Leistungen nicht vom Besuch von Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden. Nach dem Urteil sei nun unklar, welche Art von Garantieversprechen an die Nutzung des Werkstattnetzes des Herstellers geknüpft werden dürfe. Auch nach den Worten des ACE-Verbraucheranwalts Volker Lempp hat der BGH "alle Schlupflöcher meilenweit geöffnet". Der Hersteller könnten nun dazu übergehen, im "Kleingedruckten" vermehrt Bindungen an ihre Werkstätten vorzusehen. "Manchmal fehlt nur ein Stempel im Serviceheft, und die Garantie ist perdu", so Lempp.

Im Oktober hatte der BGH noch eine Vertragsklausel zur Gebrauchtwagengarantie gekippt. Dabei ging es aber nicht um freiwillig übernommene Herstellergarantien, sondern um eine von Händlern angebotene kostenpflichtige Garantie. In diesen Fällen hatte der BGH einen Passus für unwirksam erklärt, demzufolge der Kunde die vorgegebenen Wartungsintervalle genau einhalten musste oder aber die Reparaturgarantie verlor. Begründet hatten die Richter ihre Entscheidung damit, dass laut der Klausel der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat.v.m., HA
 
Ich denke, der Markt und das Angebot anderer Marken und deren Qualitätsauffassung wird dieses Verhalten regeln.

Ruskin sagte dazu treffend: (John Ruskin ? Wikipedia)

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“
 
-- doppelt --- - Löschen geht ja nicht ...:crazy_girl:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat: Hamburger Abendblatt vom 13. Dezember 2007, 00:00 Uhr:
URTEIL: BGH BILLIGT UMSTRITTENE KLAUSEL
Auto durchgerostet - Hersteller haftet nicht
Daimler und Co. dürfen Kunden bei freiwilliger Garantie an Vertragswerkstätten binden.

Wie unschwer zu erkennen ist, hat das überhaupt nichts mit dieser Problematik zu tun.
Ich leite die Schadensersatzverpflichtung von DB daraus ab, daß mich DB damals - bei der Inspektion Sommer 2001 - nicht über die ihnen bereits bekannte Rostproblematik und das damals aufgelegte Kulanzprogramm informiert hat. Hätten die das getan, hätte ich den Servíce weiter bei DB machen und regelmäßig auf Korrosion prüfen lassen - da es sich um für mich versteckte Stellen handelt (so hat der TÜV bis zuletzt am dem völlig weggerosteten Träger/Rad-/Motorauhängung vorne nichts zu beanstanden), muß man schon dach Korrosion suchen - und so rechtzeitig das Kulanzprogramm in Anspruch genommen, den daß diese Schäden, wie sie vorlagen, nicht von heute auf morgen entstehen ist evident. Es hängt alles an der Frage, ob man eine solche nachvertragliche Treue-/Hinweispflicht des Herstellers bejaht. Jedenfalls dann, wenn es um derart gravierende Konstruktions- und Fertigungsfehler geht, die die Gründe, weswegen man ausgerechnet dieses Fahrzeug gekauft hat (herstellertypische lange Haltbarkeit und im Prospekt behaupteter besonderer Korrosionsschutz) konterkarieren, muß man nach Treu und Glauben eine solche Verpflichtung bejahen - wann wenn nicht da. Wohlgemerkt: Nur eine Verpflichtung, auf die Korrosiongefahr, das Fertigungsproblem, und das Kulanzprogramm hinzuweisen - jedenfalls dann, wenn das Fahrzeug ohnehin gerade für ein Schweinegeld im Service war.
Aber wir werden sehen ...

mfg jbhr
 
Ich denke, der Markt und das Angebot anderer Marken und deren Qualitätsauffassung wird dieses Verhalten regeln.

Wenn dem so wäre, wüßten das die DBler auch. Dann würden sie sich bemühen, die Sache kulant-kulant zu regeln. So aber stellen sie sich auf stur, wohl wissen, daß ich negative Reklame machen werde. Offenbar geht es dem Laden aber so gut, daß es dies nicht nur nicht nötig haben, daß sie weiterempfohlen werden, sondern auch negative Berichte und Abempfehlungen stören sie nicht. Ich jedenfalls werde nie mehr einen neuen Benz kaufen und ich denke, daß auch meine Kinder nach diesen Erfahrungenandere Hersteller wählen werden.

mfg, jbhr
 
Mir war das sehr schnell klar, dass dieses Auto qualitativ ein Durchsacker ist. Deswegen bekam der W210 nur den 40.000er Kundendienst und dann wurde er technisch von mir im Betrieb gewartet und repariert, wenn er etwas brauchte.

Somit hatte ich nie die Möglichkeit, etwas zu reklamieren, weil ich genau wusste, die Kulanzregelungen greifen nur bei regelmäßiger Wartung durch die Werkstätten des Konzerns.

Dieser Sachverhalt - Kulanz NUR und auschließlich bei regelmäßiger Wartung über die Fachwerkstatt -ist als bekannt vorauszusetzen, da dies ein Passus der Garantiebedingungen ist.

Eine besondere Hinweispflicht kann da nicht bestehen. Man kann niemand dazu verpflichten, jemand vor der technischen Nichterfüllung gegebener Eigenschaften (Mängel infolge Korossionsschutz) vorsorglich zu warnen.
 
Dieser Sachverhalt - Kulanz NUR und auschließlich bei regelmäßiger Wartung über die Fachwerkstatt -ist als bekannt vorauszusetzen, da dies ein Passus der Garantiebedingungen ist.

Was Du nicht sagst. In den "Garantiebedingungen" (Hausaufgabe: Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung herausarbeiten) - du meinst damit sicherlich die AGBen - steht, daß das Auto wegen miserabler Fertigung schneller rostet als es fährt und es deswegen ab 2001 auf Kulanz Nachbesserung geben wird?
Es geht nicht um die Angemessenheit der Kulanzregelungen . obwohl ich da durchaus anderer Auffassung bin. Es geht darum, den Kunden darauf hinzuweisen, daß sein 4 Jahre altes, teures und von DEM Hersteller, der für die langelebige Autos bekannt ist, gekauftes Auto aufgrund katastrophaler Fertigungsmängel so immens korrodiert, daß der Hersteller eine Kulanzprogramm aufgelegt hat, und über dieses Programm zu informieren.
Mag ja sein, daß Autointeressierte und sonstige Fachleute dies von selbst mitbekommen haben. Ich nicht. Mich interessieren Autos nicht weiter, ich lese keine Autozeitschriften und von der Problematik und der Kulanz habe ich aus dem o.g. Anlaß erst 2010 erfahren.

Eine besondere Hinweispflicht kann da nicht bestehen. Man kann niemand dazu verpflichten, jemand vor der technischen Nichterfüllung gegebener Eigenschaften (Mängel infolge Korossionsschutz) vorsorglich zu warnen.

Bitte bleibe bei dem Sachverhalt. Wir reden nicht darüber, daß DB die Probleme völlig verheimlicht oder gar abgestritten hätte - aber auch dann bin ich anderer Auffassung. Wir reden davon, daß der Hersteller das Problem selbst erkannt und zur Vermeidung weiterer Rufschädigungen ein spezifisches Kulanzprogramm aufgelegt und dies an bestimmte Kautelen (sei sie angemessen oder nicht) geknüpft hat. DARÜBER - die Kulanz, deren Kautelen und das zugrundeliegende Problem - muß er dem Kunden aber mitteilen, jedenfalls den Kunden, die das Auto noch zu ihm zur Inspektion bringen. Was nutzt ein solches Programm, wenn kein Kunde davon weiß?

Aber wir werden sehen, was die Gerichte sagen.

mfg, jbhr
 
Hallo jbhr,

ich meine gelesen zu haben das dein Wagen Bj. 97 ist, zu diesem Zeitpunkt gab es die 30 Jahre Rostgarantie noch nicht.
Wie lange die damals war weiß ich leider nicht solltest du vielleicht anhand deiner Unterlagen prüfen bevor du "loslegst".

Gruß Christian
 
Da hier die Begriffe gerade frei nach Schnauze eingesetzt werden, nur zur Info:

Die Kulanz (freiwillige Maßnahme zur Kundenbindung) hat nichts mit der Garantie (optionales Haltbarkeitsversprechen mit u.U. eingeschränktem Leistungsumfang, in der Regel gegen Entgelt) und schon gar nichts mit der Gewährleistung (kostenfreie gesetzliche Pflicht) zu tun.

cu termi0815
 
ich meine gelesen zu haben das dein Wagen Bj. 97 ist, zu diesem Zeitpunkt gab es die 30 Jahre Rostgarantie noch nicht.
Wie lange die damals war weiß ich leider nicht solltest du vielleicht anhand deiner Unterlagen prüfen bevor du "loslegst".

Stimmt. Aber zum dritten Mal. Es geht nicht um die 30jährige Rostgarantie (die Garantie, daß er lebenslang und nicht nur 30 Jahre rostet, hatte ich allerdings,ohne es zu wissen ;-)), sondern um dieses spezielle Kulanzprogramm für den W210, das m.W. Anfang 2001 beschlossen und in die Welt gesetzt wurde - das besagt: Wenn der W210 immer bei MB gewartet wird und nicht älter als X Jahre ist (waren wohl 7 Jahre, aber da bin ich nicht sicher), werden diese Korrosionen (typisch: vorderer Träger, Türumläufe, Heckklappe) auf Kulanz erledigt.

mfg, jbhr
 
Wenn der W210 immer bei MB gewartet wird und nicht älter als X Jahre ist (waren wohl 7 Jahre, aber da bin ich nicht sicher),

X = 8 Jahre

Da die letzten 210-er Anfang 2003 vom Band gehopst sind (im März 2003 kam ja bereits das 211er T-Modell raus), dürfte diese Regelung spätestens in diesem Jahr für alle noch in Frage kommenden Fahrzeuge auslaufen. Es sei denn, eines dieser wunderbaren Vehikel stand noch ein paar Jahre ohne Erstzulassung irgendwo rum... (By the way - ich mochte meinen trotzdem)

Positiv für die Arbeitsplatzerhaltung der Mike-Sanders-Experten. (Sorry für den Sarkasmus...)
 
Ja, aber mit zweifelhaften Erfolg. Siehe Bild. Das war die Behandlung mit dem von uns damals hochgelobten Fluidfilm. Das Zeugs ist Müll. Da es nicht kriecht und vom Rost unterwandert wird.

http://www.db-forum.de/forum/attachment.php?attachmentid=5712&stc=1&d=1306580300

Technisch ist der W210 ein Totalschaden, da ich ja zusätzlich den Brummer im Getriebe habe und es keinen Sinn macht, den an einen Kunden zu verkaufen.

Der würde wie ein Bumerang mit Rechtsanwaltschreiben wieder zurückkommen. Also heisst es weiterfahren, bis dass der Rost uns scheidet.

Ist schon ein Drama.

Aber was ist das für ein Teil auf dem Bild?


Das Typische Brummen bei 80 km/h ????
 

Danke.

(By the way - ich mochte meinen trotzdem)

Ja, von den geschilderten Probs abgesehen und jetzt der Korrosion bzw. derm Verhalten von DB - dito. Deswegen habe ich ihn ja auch noch.
Nun ja, ich habe schon keine andere Wahl. Einen neuen Benz werde ich ganz gewißt (100%) nie mehr kaufen und soweit ich es irgend vermeiden kann wird der Laden an mir kein Geld verdienen. Außerdem mag ich es nicht, wenn die Autos mit Elektronik vollgestopft sind. Bei aller Sinnhaftigkeit mancher moderner Elektronik-Helfer: Da ich Autos normalerweise bis zum bitteren Ende fahre und nicht nach Ablauf der Gewährleistung oder erweiterter Garantie abstoße, würden mich irgendwann die Elektronikprobleme ereilen (sofern die überhaupt eine Jahre ohne Probs funktioniert). Elektronik ist halt Elektronik, igrendwann geht sie kaputt, Elkos leckem, trocknen aus, Widerstände altern, niemand kennt wirklich die Haltbarkeit spezieller ICs/uC ... Noch brauche ich familienbedingt ein großes Auto, daher habe ich ihn zähneknirschen reparieren lassen, denn meine Karre nach Afrika zu verkaufen und irgendeinen anderen W210 als Ersatz zu kaufen wäre vermutlich keine wirkliche Lösung - bei meinem kenne ich seine Geschichte. Sollte er aber aufgrund eines Unfalls oder eines schwerwiegenden Motorschadens in die Presse müssen, würde ich wohl ober übel einen baugleichen Gebrauchten des letzten Baujahres kaufen - vorher natürlich gründlichst untersucht. Er hat vergleichsweise wenig Elektronik, bietet als Kombi viel Ladefläche und Innenraum und motormäßig/mechanisch hatte ich noch keinen Grund zu Meckern. Außerdem wäre die Ausgabe von 5 bis 10 TEuro noch erträglich und kein allzugroßes Wagnis.

mfg, jbhr
 
Aber was ist das für ein Teil auf dem Bild?

Ich wurde mal auf Unterkante Fahrertür tippen - richtig? Diese Türkanten gehören ja auch zu den beliebtesten aus der langen Liste der neuralgischen Punkte...
 
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Thema: Rostproblematik in Baureihe 210 (E-Klasse)

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