Ex-Fiatfahrer
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Dann würde ich auch gleich noch fragen, wann denn eigentlich dein Auto geliefert wird
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Na das komt doch in etwa hin. Du hattest eine Standheizung fuer 850 gefordert und bekommst 800.Belray schrieb:bieten wir Ihnen jedoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung in Höhe von 800,-- Euro an.
Das ist so oder so der Fall (auch ohne diesen Zusatz).Belray schrieb:Ich wäre auch fast geneigt das Angebot anzunehmen. Mich stört nur der Zusatz:
"Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Streitgegenstand abgegolten."
Das heißt doch, wenn's in ein paar Jahren da rostet oder der Filler beim "Kärchern" abplatzt - Pech gehabt...
Und das geht nun wirklich nicht.
Also in den ersten 2 Jahren hast du weiterhin die normale Gewährleistung (auch für die nachlackierte Stelle). Danach hast du keinerlei Anspruch mehr. Weder für die nachlackierte Stelle noch für irgendeine Andere. Wenn du dir jetzt selbst sagst, dass dir das Risiko zu hoch ist, dass die nachlackierte Stelle im Vergleich zu anderen Stellen irgendwann einmal abplatzt oder ähnliches, dann lass es sein. Daraus dass das Risiko höher ist, daraus leitet sich ja auch der Wertverlust her.Allerdings hört sich das für mich danach an als ob DC damit auch eine weitere Nachbesserung ablehnt, wenn sich rausstellt, dass doch der Lack abplatzt, Rost auftritt etc. Das werde ich nicht akzeptieren.
Ob die sich das überlegt haben ist nicht dein Problem. Aber ich (bin kein Jurist) sehe es auch so, dass du auf Auslieferung eines mangelfreien Fahrzeugs bestehen kannst und aufgrund der Tatsache (die DC im Moment anders darstellt), dass eine solche Beschädigung einen Wertverlust darstellt, welcher wiederum ein Mangel ist, musst du dieses Fahrzeug nicht mehr abnehmen. Eher noch hast du anschließend eine Anspruch auf Schadensersatz für Versicherung, Steuer und eventuell die entgangene Nutzung des Fahrzeugs.Hat sich die NL eigentlich schon überlegt, was passiert, wenn ich auf einem fabrikneuen Fahrzeug bestehe? Was ich durchaus kann, sagt mein RA. Das jetzige Fahrzeug ist ja bereits auf mich zugelassen. Das würde für die NL doch einen noch viel höheren Wertverlust darstellen, oder?
Achso ja prinzipiell nur mit dem entsprechenden Vertragspartner darüber verhandeln (aber auch das wird dir dein RA sagen). Dies ist normalerweise der Händler. Handelt es sich jedoch um eine Niederlassung, so ist der Händler die DC AG.Vertragspartner müsste eigentlich dein Händler sein, mit dem hast Du den Kaufvertrag geschlossen, oder? Ist auch leichter, sich mit dem Händler anzulegen als mit DC, achte darauf!