Transportschaden Vaneo Neuwagen

Diskutiere Transportschaden Vaneo Neuwagen im Forum Vaneo Forum (W414) im Bereich A- und B-Klasse - Na toll!! :jörg: Heute wollten wir eigentlich unseren neuen Vaneo abholen! Aber am Vormittag bekam ich einen Anruf vom Händler: Leider hat der...
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Dann würde ich auch gleich noch fragen, wann denn eigentlich dein Auto geliefert wird :D
 
Das kam eben der NL (sorry hatte mich verguckt, kam doch nicht aus Berlin, sondern direkt von der NL):
"Sehr geehrter Herr xxx,

in obiger Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das mit unserem Verkäufer Herrn xxx geführte Gespräch vom
26.04.05. Darin teilten Sie uns mit, daß Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug nicht abnehmen möchten.

Leider können wir Ihrem Rücktrittswunsch mangels Rücktrittsgrund nicht entsprechen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn das Fahrzeug einen Mangel aufweist und dieser Mangel erfolglos nachgebessert worden ist. Die Kratzspuren konnten jedoch durch die Neulackierung des Daches vollumfänglich beseitigt werden. Das Fahrzeug ist damit mängelfrei.

Als Ausdruck unseres guten Willens und um Ihnen wegen der Unannehmlichkeiten der vergangenen Tage entgegen zu kommen, bieten wir Ihnen jedoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung in Höhe von 800,-- Euro an.
Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Streitgegenstand abgegolten. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, ob Sie dieses Angebot annehmen möchten."


Werde ich mit den RA besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht muss man noch zwischen Schaden und Mangel unterscheiden.
 
Belray schrieb:
bieten wir Ihnen jedoch aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Einmalzahlung in Höhe von 800,-- Euro an.
Na das komt doch in etwa hin. Du hattest eine Standheizung fuer 850 gefordert und bekommst 800.
Aus meiner Erfahrung (mein Rechtstreit mit dem Haendler dauert nun fast schon ein Jahr; habe inzwischen den nervigsten Mangel auf eigene Kosten reparieren lassen) wuerde ich dazu raten, das Geld zu nehmen und mich an dem neuen Auto zu erfreuen.
 
tja laut aktueller Rechtssprechung ist das Fahrzeug weiterhin ein Neuwagen...
 
Ich wäre auch fast geneigt das Angebot anzunehmen. Mich stört nur der Zusatz:
"Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Streitgegenstand abgegolten."

Das heißt doch, wenn's in ein paar Jahren da rostet oder der Filler beim "Kärchern" abplatzt - Pech gehabt...

Und das geht nun wirklich nicht.
 
Ich denke auch, dass du das mit dem Anwalt besprechen solltest.
Ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hast du wohl (noch) nicht. Auf der anderen Seite wird das Auto einen Wertverlust erlitten haben, auch wenn es fachmännisch instandgestzt wurde (ist bei dieser Art der Unfälle einfach mal so, auch nach gängiger Rechtsprechung). Ein Wertverlust ist sicherlich ein Mangel und auf Mängelfreiheit kannst du bestehen. Wird diese Mängelfreiheit nicht in einer angemessenen Frist hergestellt bist du berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ich würde wenn du das Auto nimmst darauf achten, dass zumindest der Wertverlst ausgeglichen wird. Der wird (ich bin kein Gutachter) jedoch schon ca. in der Höhe der 800€ liegen. In Hinblick darauf sind 800€ natürlich auch Geld. Den Schaden selbst wird man nicht mehr sehen, spüren oder jemals wieder etwas davon merken (ausser man verkauft das Fahrzeug). Fährt man es jedoch lange, so wird sich dies auch nicht mehr großartig bemerkbar machen.

Berichte mal wie es weitergeht.

gruss
 
Belray schrieb:
Ich wäre auch fast geneigt das Angebot anzunehmen. Mich stört nur der Zusatz:
"Damit sind sämtliche Ansprüche aus dem Streitgegenstand abgegolten."

Das heißt doch, wenn's in ein paar Jahren da rostet oder der Filler beim "Kärchern" abplatzt - Pech gehabt...

Und das geht nun wirklich nicht.
Das ist so oder so der Fall (auch ohne diesen Zusatz).
Damit sichert sich DC im Prinzip nur ab, dass du nicht noch weitere Ansprüche aus der Sache ableitest, weil du z.B. plötzlich feststellst, dass der Wertverlust aus dieser Sache die 800€ überschreitet. Vor Gericht würden diese 800€ als eine Art Ausgleich dafür gewertet werden und wenn die zu wenig sind, hättest du noch mehr zu bekommen. Auch könntest du behaupten, dass du zu diesem Zeitpunkt gedacht hast, dass es sich um kleine Kratzer gehandelt hat und dass du das Spachteln nicht gesehen hast und es erst dann gesehen hast und deshalb nun mehr möchtest. Dagegen sichert sich DC ab.
Aber wenn du eh schon einen Anwalt eingeschaltet hast frag ihn doch mal zu dem Thema.

gruss
 
Mir ist schon klar, dass wenn ich das Geld nehme, ich nicht hinterher wieder angerannt kommen kann und rufe: "Hey, ich will noch 'n Nachschlag!" Das würde ich auch akzeptieren.

Allerdings hört sich das für mich danach an als ob DC damit auch eine weitere Nachbesserung ablehnt, wenn sich rausstellt, dass doch der Lack abplatzt, Rost auftritt etc. Das werde ich nicht akzeptieren.

Freitag 14:00 bin ich beim RA und bequatsche das nochmal.

Hat sich die NL eigentlich schon überlegt, was passiert, wenn ich auf einem fabrikneuen Fahrzeug bestehe? Was ich durchaus kann, sagt mein RA. Das jetzige Fahrzeug ist ja bereits auf mich zugelassen. Das würde für die NL doch einen noch viel höheren Wertverlust darstellen, oder?
 
Zulassung: Ich würde ganz frech behaupten, dass das nicht mein Fahrzeug ist, ich habe eines ohne Transportschaden bestellt. Was hat eigentlich DC derzeit zu melden wegen Nachlaß? Vertragspartner müsste eigentlich dein Händler sein, mit dem hast Du den Kaufvertrag geschlossen, oder? Ist auch leichter, sich mit dem Händler anzulegen als mit DC, achte darauf!
 
Allerdings hört sich das für mich danach an als ob DC damit auch eine weitere Nachbesserung ablehnt, wenn sich rausstellt, dass doch der Lack abplatzt, Rost auftritt etc. Das werde ich nicht akzeptieren.
Also in den ersten 2 Jahren hast du weiterhin die normale Gewährleistung (auch für die nachlackierte Stelle). Danach hast du keinerlei Anspruch mehr. Weder für die nachlackierte Stelle noch für irgendeine Andere. Wenn du dir jetzt selbst sagst, dass dir das Risiko zu hoch ist, dass die nachlackierte Stelle im Vergleich zu anderen Stellen irgendwann einmal abplatzt oder ähnliches, dann lass es sein. Daraus dass das Risiko höher ist, daraus leitet sich ja auch der Wertverlust her.
Hat sich die NL eigentlich schon überlegt, was passiert, wenn ich auf einem fabrikneuen Fahrzeug bestehe? Was ich durchaus kann, sagt mein RA. Das jetzige Fahrzeug ist ja bereits auf mich zugelassen. Das würde für die NL doch einen noch viel höheren Wertverlust darstellen, oder?
Ob die sich das überlegt haben ist nicht dein Problem. Aber ich (bin kein Jurist) sehe es auch so, dass du auf Auslieferung eines mangelfreien Fahrzeugs bestehen kannst und aufgrund der Tatsache (die DC im Moment anders darstellt), dass eine solche Beschädigung einen Wertverlust darstellt, welcher wiederum ein Mangel ist, musst du dieses Fahrzeug nicht mehr abnehmen. Eher noch hast du anschließend eine Anspruch auf Schadensersatz für Versicherung, Steuer und eventuell die entgangene Nutzung des Fahrzeugs.
Aber mach das mit deinem RA aus, denn ein Forum dieser Art kann keine Rechtsberatung stellen bzw. ersetzen.

gruss
 
Vertragspartner müsste eigentlich dein Händler sein, mit dem hast Du den Kaufvertrag geschlossen, oder? Ist auch leichter, sich mit dem Händler anzulegen als mit DC, achte darauf!
Achso ja prinzipiell nur mit dem entsprechenden Vertragspartner darüber verhandeln (aber auch das wird dir dein RA sagen). Dies ist normalerweise der Händler. Handelt es sich jedoch um eine Niederlassung, so ist der Händler die DC AG.

gruss
 
also da würd ich auch sagen - nix ohne rechtsanwalt.
recht haben und recht kriegen sind ohnehin 2 paar schuhe und sowas ist für einen laien gar nicht zu bewältigen.
 
@ Jupp:
Bin mir nicht sicher wegen Niederlassung und DC. In Münhcne ist es so, dass die BMW Niederlassung ein eigenständiger Händler ist, Niederlassung hört sich halt offizieller an. Ein Freund hat auch gemeint, er sei in guten Händen, weil direkt bei BMW, denkste. :mad:
 
Wenn Du das Fahrzeug so nimmst (-800 EURO) sollte man sich schriftlich geben lassen, daß im Falle einer Rückgabe/Verkaufes an die NL eine Wertminderung durch diesen Dachschaden ausgeschlosssen ist.

Nur ne Idee - is ne Schei...situation. Hoffe alles wird gut :)
 
Gutachten ist da :-(

Heute kam das Gutachten. Ich bin fast umgefallen. Zwar beträgt die ermittelte Wertminderung tatsächlich nur 800 Euro, aber der Hammer war, dass auch eine komplett neue Frontscheibe eingebaut wurde - Davon hatte der Händler bisher noch nicht gesprochen. Es war immer nur die Rede vom lackierten Dach. Aber die Frontscheibe hat laut Gutachten bei dem Transportschaden auch Kratzer abbekommen. Ich frage mich immer mehr, wie man da von einem kleinen Transportschaden reden kann >kopfschüttel< Es war schließlich eine Reparatur von fast 2000 Euro nötig.

Das mit dem Austausch der Frontscheibe wußte der Verkäufer angeblich nicht und hat es auch erst heute aus dem Gutachten erfahren... Na ja...

Jedenfalls hab ich heute endgültig abgelehnt das Fahrzeug abzunehmen.
Ich bestehe auf einem fabrikneuen Fahrzeug. Toll, wieder 2 Monate warten. Das wird insofern heikel, weil wohl nur noch bis Ende April frei konfigurierte Fahrzeuge bestellt werden können. Na ja, soll mir wurscht sein.
Blöd nur, dass ich im Mai zwei Wochen Urlaub habe und mit dem Wagen wegfahren wollte.

Werd ich alles morgen mit dem Anwalt besprechen...

Anbei mal nur die Schadenskalkulation und die ausgeführten Reparaturarbeiten mit aus- und einbauen, etc....
 

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So, jetzt hast Du es geschafft!
Nach diesem Gutachten würde sogar ich Dir raten das Fahrzeug nicht mehr zu übernehmen!
Nur das Dach lackieren finde ich immer noch halb so wild. Wenn aber auch noch die Frontscheibe erneuert werden musste .... NO NO NO

:donqui:
 
Tja, ich bin froh, dass ich auf einem Gutachten bestanden habe.

Erstaunlich, dass der Verkäufer nichts von der Frontscheibe wußte...
Auch in dem 800-Euro-Angebot der NL -KEIN- Wort von der Frontscheibe.

"honi soi qui mal y pense..."
 
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Der beste Witz ist wohl eine Rechnung, die jetzt per Post kam für die Radsicherungsbolzen zum Abschließen der Leichtmetall-Felgen. Ich hatte die Dinger extra zu MEINEM Auto dazubestellt und habe gesagt sie möchten sie doch gleich reinschrauben.

Aber MEIN Auto kommt ja frühestens in 2 Monaten...
 
Um das Dach sauber bis vorne zu lackieren wäre bei Benz so oder so die Scheibe rausgekommen....

Aber es ist natürlich besser wenn man ein Fahrzeug ohne Schaden bekommt bzw. eines bei dem es keinen Transportschaden gab. Im Werk werden ja die Fahrzeuge auch nachgebessert, davon weiß man natürlich nichts, könnte im Prinzip auch eine Teillackierung und Co sein!
 
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Thema: Transportschaden Vaneo Neuwagen
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