ChromeVanadiumM
Opel/BMW
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CeeJay schrieb:...
Viel interessanter ist die Frage, ob Dir der Wagen ueberhapt gehoert. Man an die Anwaelte hier ... kann man in diesem Fall von einer "Eigentumsaufgabe" reden und annehmen, der Wagen ist mitverkauft worden? Oder ist vielmehr davon auszugehen, dass wegen des fehlenden Briefs der Wagen noch einen Besitzer hat und daher dieser auch ein Anrecht auf den Wagen hat (und ihn gerade nicht 'aufgegeben" hat)? Er stand ja IN einer Scheune, d.h. gelagert, nicht aufgegeben im Freien ...
Falls niemand von dem Auto wusste, kann auch niemand (Erben?) Anspruch erheben ... aber das heisst nicht, dass es damit Deins ist.
Der Kaufvertrag duefte ja nicht nicht explizit solche Dinge wie bewegliches Gut mit einschliessen, oder?
Ciao,
Carsten
PS - Autos findet man nicht einfach so. Sonst kaufe ich mir ein Parkhaus und behaupte, alle Autos da drin gehoeren ab jetzt mir.
Hi Carsten,
weiß ja, auf wen Du anspielst.
Aber 'Besitzer' ist ja momentan Christian. Wie war das noch mal?
'Besitzer' einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über diese ausübt?
Der Eigentümer kann in diesem Fall ein anderer sein, muß es aber nicht. Würde es an Christians Stelle aber auch klären, bevor er den Wagen aufbereitet.