Hallo,
ich habe wohl etwas mißverständlich geschrieben. Ich meinte nicht die permanente Winterreifenbegrenzung, die man in 10 km/h-Schritten von 160 bis 240 km/h einstellen kann, sondern die normale Speedtronic, welche man gerne in 30er-Zonen oder in der Stadt aktiviert. Diese kann lediglich bis 250 km/h gesetzt werden.
Für die permanente Winterreifenbegrenzung würde ein erweiterter Bereich über 240 km/h wohl keinen Sinn machen. Obwohl, vor einem Jahr hat AMS in einem Artikel gebracht, daß es bereits Winterreifen bis 270 km/h geben soll (Nokian oder so)
http://www.my-smileys.de/nut.gif.
Ich würde es z.B. für einen Tachoabgleich mit einem GPS sinnvoll finden, wenn man die Speedtronic auf sagen wir 270 km/h einstellt und diese Geschwindigkeit (ohne Kickdown) somit „speedtronicgesteurt“ konstant hält, sofern es der Verkehr erlaubt. Bisher ging ich davon aus, daß sie über den gesamten Geschwindigkeitsbereich, in dem sich das Fahrzeug bewegen kann, einstellbar ist (hier: bis 300 km/h).
Bei Gelegenheit überprüfe ich das Gegenteil, d.h. ob man bei einem Fahrzeug, welches die Abregelgrenze von 250 km/h nicht erreicht (z.B. C 200 CDI), ebenfalls die Speedtronic in Bereichen von 30 bis 250 km/h einstellen kann. So kann man ja feststellen, ob sie fahrzeugspezifisch programmiert wird oder aber unabhängig von der Motorisierung immer bis 250 km/h einstellbar ist
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Falls sie fahrzeugspezifisch programmiert bzw. an die leistungsmäßig mögliche Endgeschwindigkeit angepaßt wird, hat AMG diesen Punkt für eine v-max-Anhebung entweder nicht bedacht oder bewußt nicht abgeändert. Das ist aber wie gesagt wohl eher praxisfremd, aber dennoch ein interessanter Punkt
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