Hallo ,
ist schwierig, wenn gar überhaupt nicht möglich - außer man läßt es "schwarz" machen.
Eine Veränderung der typspezifischen Höchstgeschwindigkeit läßt die Betriebserlaubnis erlöschen, sofern diese nicht TÜV-abgenommen und eingetragen wird .
Das dazu nötige Gutachten kostet und die Tuner lassen sich das bezahlen, auch wenn der tatsächliche Arbeitsaufwand, wie Du schon erwähnt hast gering ist .
Aus gewährleistungstechnischen Günden, müssen die Tuner den Nachweis erbringen, dass das Fahrzeug von der Technik her (Reifen, Fahrwerk, Bremsen, etc. ) für die neue Höchtgeschwindigkeit (auch wenn die Differenz gering ist ) tauglich ist . Das verteuert das Gutachten.
Herstellerbescheinigungen zu einer etwaigen Unbedenklichkeit, die das Verfahren erleichtern würden, werden so gut wie nicht gegeben .
Darüber hinaus erschweren die Hersteller mit einigem Aufwand, gerade die Vmax-Beschränkung einfach umgehen zu können. Oft ist es erforderlich, ein separates Steuergerät zu verwenden und das hat dann auch seinen Preis durch den nicht unbeträchtlichen Entwicklungsaufwand.
Wahrscheinlich wirst Du Dich mit den 250 km/h begnügen müssen, sofern man die Forderungen der Tuner nicht erfüllen möchte . Aber ein unbegrenzter Porsche 911 ist teurer und sofern es sich nicht um den Turbo handelt, so viel schneller auch nicht .
Jedenfalls wird er Dir, außer auf völlig leerer Autobahn nicht davonfahren können .
so what - der 420er geht eh wie Hölle
Gruß
seditec